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Länder prüfen die Einführung einer "Freigrenze" für den Besitz von Cannabis und Haschisch

Archivmeldung vom 24.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de

Die Bundesländer prüfen die Einführung einer "Freigrenze" für den Besitz von Cannabis und Haschisch. Das bestätigte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gegenüber den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. "Wir regen an, dass die Justizminister eine Harmonisierung anstreben, damit nicht in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtslagen herrschen", sagte Jäger.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius geht nach WAZ-Informationen sogar weiter und schlug eine "gesetzliche Freigrenze" vor. Dagegen gibt es Widerstand vom Bund. Bisher ist der Besitz von Cannabis verboten. Das Rauschgift wird aber in kleinen Mengen für den Eigenbedarf toleriert. Das heißt: Der Besitzer geht straffrei aus. Diese "Toleranzgrenze" ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern liegt sie bei sechs Gramm, in NRW bei zehn Gramm und in Berlin sogar bei 16 Gramm. Die Polizei muss in jedem Fall ermitteln. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sagte der WAZ, "wer von Berlin nach München umzieht, muss damit rechnen, in der einen Stadt bestraft zu werden und in der anderen nicht." Diese Rechtspraxis sei "schwer vermittelbar". Er begrüßte die Diskussion über einheitliche Standards für den straffreien Besitz von Cannabis. Sie dürfe aber "nicht in Richtung einer generellen Legalisierung weicher Drogen führen", warnte Malchow.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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