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Zeitung: Bahr will Gesetz zugunsten der Arzneimittelindustrie ändern

Archivmeldung vom 05.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will das Gesetz zu den seit 2012 laufenden Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und Pharmaherstellern zugunsten der Industrie ändern. Vor allem soll der Spitzenverband ausdrücklich verpflichtet werden, die Preise für jedes neue Medikament individuell auszuhandeln. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Koalitionsfraktionen am Dienstag im Gesundheitsausschuss einbringen, erfuhr das "Handelsblatt" aus Koalitionskreisen.

Bahr reagiert damit auf Bestrebungen der Schiedsstelle, bei Nichteinigung künftig mit Hilfe eines starren Rechenmodells über den Preis zu entscheiden. Ein solches Konzept hatte der stellvertretende Vorsitzende der Schiedsstelle, Gerhard Schulte, kürzlich vorgestellt. Nach dem Algorithmus, der dem "Handelsblatt" vorliegt, soll sich der Preis neuer Medikamente zu 49 Prozent nach der Höhe des ermittelten Zusatznutzens richten, zu 25 Prozent nach den Kosten der Vergleichstherapie und zu 26 Prozent nach den Preisen in anderen europäischen Ländern.

Die Pläne hatten einen Aufschrei bei den Herstellern ausgelöst. Sie können seit der Arzneireform die Preise neu zugelassener Medikamente nur noch ein Jahr lang selbst festlegen. In dieser Zeit findet die Nutzenbewertung statt, auf deren Basis über den dauerhaft geltenden Erstattungspreis verhandelt wird.

Die Befürchtung der Pharmaindustrie: Da bei den bisherigen Nutzenprüfungen meist nur ein geringer Zusatznutzen für neue Produkte herauskam und die gewählten Vergleichstherapien meist ältere und damit eher preiswerte Medikamente beinhalten, würde Schultes Rechenmodell künftig zu massiven Abschlägen auf die Listenpreise des ersten Jahres führen. Diese Gefahr soll durch die Gesetzesänderung gebannt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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