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Arbeitsministerium: Westerwelle hat zur Begründung seiner Sozialstaatsdebatte falsch gerechnet

Archivmeldung vom 29.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Guido Westerwelle  Bild: Dr. Guido Westerwelle
Dr. Guido Westerwelle Bild: Dr. Guido Westerwelle

Der FDP-Chef, Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle ist, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", im Februar zu Beginn seiner Hartz-IV-Debatte definitiv von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Westerwelle hatte seine Sozialstaatsdebatte mit der These begründet, es sei nicht in Ordnung, dass eine berufstätige verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern 109 Euro weniger zur Verfügung habe als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie. Der CDU-Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe, bestätigte jetzt in schriftlicher Beantwortung   einer entsprechenden Berechnungsanfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Jutta Krellmann, dass die berufstätige Kellnerin bei regulärer Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag monatlich 456 Euro mehr zur Verfügung hat als ein vergleichbares erwerbsloses Paar. Jutta Krellmann hielt Westerwelle daraufhin gegenüber der Zeitung vor, Westerwelle habe "mit einer falschen Behauptung eine Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger losgetreten". Westerwelle, so die Bundestagsabgeordnete, "hat entweder bewusst gelogen oder er hat schlicht keinen blassen Schimmer von den Sachen, über die er redet". Es sei "um die Republik schlecht bestellt, wenn er sich in der Außenpolitik so gut auskennt wie bei Hartz IV".

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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