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Verfassungsgericht kippt Grundsteuer

Archivmeldung vom 10.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit gültige Grundsteuerregelung gekippt und eine Reform eingefordert. Die Berechnungsgrundlage für die Steuer sei verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag.

Der Gesetzgeber habe spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürften die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. "Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden." Konkret ging es in dem Verfahren um drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie um zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für bundesweit 35 Millionen Grundstücke.

Der Bundesfinanzhof und die Kläger hielten die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig, weil es bei der Feststellung der sogenannten Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen komme. Der Einheitswert wurde seit Jahrzehnten nicht angepasst. Die bisherige Grundsteuer basiert deshalb im Westen auf Werten von 1964 und im Osten auf Werten von 1935.

Mieterbund freut sich über Urteil zur Grundsteuer

Der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer begrüßt. "Was bisher war, war so ungerecht, dass das Gericht nur zu diesem Schluss kommen konnte", sagte Siebenkotten dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen haben. Die bisherigen Werte können bis Ende 2024 herangezogen werden. Siebenkotten erklärte den Zeitplan für "straff", dennoch müssten Bund und Länder eine Lösung finden.

"Die Bundesregierung wird sich nicht die Blöße geben, die Frist verstreichen zu lassen. Es liegen so viele Vorschläge auf dem Tisch, da kann man erwarten, dass der Zeitplan eingehalten wird", erklärte der Bundesdirektor des Mieterbunds. Der Mieterbund setzt sich dafür ein, dass die bisherige Form der Grundsteuer durch eine reine Bodensteuer abgelöst wird. Hierbei soll ausschließlich der Wert der Fläche besteuert werden.

Den Alternativvorschlag der Mehrheit der Bundesländer, die sich für ein sogenanntes "Kostenwert-Modell" einsetzen, lehnt der Mieterbund ab. "Alles ist besser als das bisherige Modell und alles andere ist besser als das Kostenwert-Modell, bei dem erst zehn Jahre lang recherchiert werden muss, bis es angewendet werden kann", sagte Siebenkotten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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