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"Corona-Semester": Niedersachsen erwägt Verlängerung der Regelstudienzeit

Archivmeldung vom 05.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Studenten Bild: flickr.com/Fred Benenson
Studenten Bild: flickr.com/Fred Benenson

Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler erwägt, den etwa 210.000 Studierenden im Land wegen der Corona-Pandemie mit einem Freisemester entgegenzukommen. "Ich halte eine Verlängerung der Regelstudienzeit für denkbar", erklärte der CDU-Politiker gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Gleichzeitig fügte der 49-Jährige, der von 1991 bis 2000 Politikwissenschaft und Geschichte in Hannover und Oldenburg studiert hatte, hinzu: "Dabei muss klar sein, dass es insgesamt bis zur Rückkehr in einen Regelbetrieb nur eine einmalige Verlängerung um ein Semester geben wird." Würde die Regelstudienzeit verlängert, würde etwa auch die Förderhöchstdauer des Bafög um ein Semester erhöht. Eine Erstattung der Semestergebühren für das "Corona-Semester" kommt für Thümler indes nicht in Betracht. "Es wird keine Geldrückflüsse geben", stellte der Minister klar.

Thümler will zudem "Schnellschüsse vermeiden" und das vergangene Sommersemester und das kommende Wintersemester zusammen betrachten. Beim kommenden Wintersemester werde es sich um ein Hybrid-Semester handeln, einer Mischung aus Uni-Besuch und digitalen Formaten also. Für die Forderung, das "Corona-Semester" nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, waren vor einigen Tagen Studierende in Hannover auf die Straße gegangen.

Der Minister aus der Wesermarsch kündigte zugleich Entlastungen für Erstsemester an. Sie sollen vorrangig an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Unis sollen zudem die Möglichkeit bekommen, die Langzeitstudiengebühren für ein Semester zu erlassen. Ein entsprechender Passus werde in die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes eingefügt. Im Bereich der Prüfungen hätten die Hochschulen außerdem die Freiheit, andere Formate zu wählen, Prüfungen zu verschieben oder nachzuholen. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums investiert Niedersachsen überdies in kurzer Zeit mehr als 25 Millionen Euro in die Digitalisierung der Hochschulen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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