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Uhl: Richtlinie zur Mindestspeicherungsfrist weiterhin umzusetzen

Archivmeldung vom 18.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Hans-Peter Uhl Bild: uhl-csu.de
Hans-Peter Uhl Bild: uhl-csu.de

Heute wird die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vorstellen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Uhl: "Die EU-Kommission hat stets betont, dass die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgefordert sind. Dies gilt auch für Deutschland. Die meisten Mitgliedstaaten sind ihrer Verpflichtung bereits nachgekommen. Deutschland ist nach wie vor säumig, obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits mehr als ein Jahr zurückliegt."

Uhl weiter: "Heute wird die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Richtlinie vorstellen. Es ist davon auszugehen, dass die Kommission an der grundsätzlichen Pflicht zur anlasslosen Speicherung festhalten wird. Damit sind all diejenigen widerlegt, die auf eine Aufhebung dieser Speicherpflicht gehofft und stattdessen "Quick Freeze", also eine Anordnung zur Speicherung noch vorhandener Daten, als Alternative vorgeschlagen haben. Die EU-Kommission hat, übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, stets betont, dass dies keine gleichwertige Alternative sein könne. Letztlich dürfte sich die EU-Kommission bei ihren Vorschlägen ohnehin weitgehend an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Wie gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung an den nun folgenden Diskussionen auf europäischer Ebene konstruktiv beteiligen wird. Die Bundesministerin der Justiz allerdings ist schon jetzt aufgefordert, die nach wie vor gültige Richtlinie umzusetzen."

Quelel: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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