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Maas: CSU-Minister sollen Weg für Sammelklagen frei machen

Archivmeldung vom 26.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heiko Maas (2017)
Heiko Maas (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Justizminister Heiko Maas hat die CSU-Minister Alexander Dobrindt und Christian Schmidt dazu aufgefordert, den Weg für Sammelklagen freizumachen. In einem Brief, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, appelliert der SPD-Politiker an den Verkehrsminister und den Landwirtschaftsminister, das vorliegende Gesetz zur Ermöglichung solcher Musterfeststellungsklagen nicht länger zu verhindern.

"Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher möchte ich Sie daher bitten, den Worten Ihres Parteivorsitzenden Taten folgen zu lassen, und Ihre Blockade schnellstmöglich aufzuheben", schreibt Maas. Er sei jederzeit bereit, den Gesetzentwurf in der kommenden Woche im Kabinett vorzulegen, um ihn noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

In seinem Brief erinnert Maas die beiden Kabinettskollegen daran, dass der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer sich im Vorfeld des Diesel-Gipfels bereits offen für das Verfahren einer Musterfeststellungsklage gezeigt hatte. Er begrüße es, dass die CSU nach der bisherigen Blockade seines Gesetzentwurfs nun die Einsicht teile, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, damit geschädigte Kunden den Unternehmen auf Augenhöhe begegnen könnten. Mit einer Musterfeststellungsklage könnten zentrale Streitfragen zügig und einheitlich entschieden werden, argumentiert Maas.

Jeder Betroffene könne sich dem Verfahren unkompliziert über ein elektronisches Klageregister anschließen. Zahlreiche Parallelprozesse würden vermieden. Das Verfahren habe nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Unternehmen große Vorteile. Die Justizminister der Länder hätten bereits auf ihrer Konferenz im Juni beschlossen, die Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes zu verbessern. Ein Gesetzentwurf aus seinem Haus liege bereits seit Anfang Dezember 2016 vor, so Maas.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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