Regierung will Bundeswehrbeschaffungen vereinfachen

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Beschaffungen für die Bundeswehr sollen künftig schneller und einfacher vonstattengehen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesverteidigungsministeriums auf den Weg. Mit dem Kabinettsentwurf soll durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt werden. Darüber hinaus sind im Luftverkehrsgesetz planungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und für militärische Flugplätze vorgesehen.
Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der
Bundeswehr zu erleichtern und zu beschleunigen wurde der
Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes
gegenüber der Fassung von 2022 von dem Begriff der Militärausrüstung auf
alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet und die Laufzeit der
Erleichterungen bis Ende 2035 verlängert. Umfasst sind neben reiner
Militärausrüstung nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr wie zum
Beispiel Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die
Instandhaltung von Kasernen.
Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zur
Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und
Nachprüfungsverfahren vorgesehen. Die Bedarfsdeckung sowohl durch
innovative als auch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie
Beschaffungen für und mit Partnernationen. Zudem sind
planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die
störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und
so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
"Bereits
in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Beschaffung für die
Bundeswehr massiv beschleunigt und mehr Großprojekte in Auftrag gegeben
als je zuvor", sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Planung und Beschaffung
nehme man noch einmal Tempo auf: "So werden künftig Direktvergaben von
Aufträgen schneller und häufiger möglich sein, zum Beispiel wenn wir
gemeinsam mit unseren Partnern interoperable Systeme beschaffen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur