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Klimaschutzverträge für energieintensive Unternehmen nehmen Hürde

Archivmeldung vom 16.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klimaschutz & Windkraftanlagen (Symbolbild & Keine Fotomontage)
Klimaschutz & Windkraftanlagen (Symbolbild & Keine Fotomontage)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bedingungen für Klimaschutzverträge mit der energieintensiven Industrie festgelegt. "Der erste Förderaufruf ist bereits vollständig vorbereitet", teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag dem "Handelsblatt" mit.

"Die finale Ressortabstimmung ist abgeschlossen." Der Fördermechanismus werde derzeit abschließend vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesrechnungshof geprüft. "Sobald dies abgeschlossen ist, startet das Bundeswirtschaftsministerium das erste Gebotsverfahren", hieß es weiter. Klimaschutzverträge sind eines der zentralen Instrumente der Bundesregierung, um die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Verträge werden zwischen dem Bund und Unternehmen geschlossen. 

Das Prinzip: Mehrkosten, die Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen dadurch entstehen, klimafreundlichere Anlagen zu errichten und zu betreiben, werden durch den Staat ausgeglichen. Für die erste Ausschreibung von Klimaschutzverträgen will der Bund laut "Handelsblatt" vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das Geld fließt allerdings nicht in einer Summe, sondern in Raten, die sich über die Laufzeit der Klimaschutzverträge von 15 Jahren erstrecken. Die Höchstgrenze bei der ersten Ausschreibungsrunde soll auf eine Milliarde Euro je Antrag festgelegt werden, hieß es demnach in Ministeriumskreisen. Die Summe gelte für die gesamte Laufzeit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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