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Bundesregierung will Reichs- und Reichskriegsflaggen nicht verbieten

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dienstflagge der Reichsbehörden zur See 1926–1933
Dienstflagge der Reichsbehörden zur See 1926–1933

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung verzichtet darauf, ein gesetzliches Verbot für das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen der Kaiserzeit in die Wege zu leiten. Bundesinnenministerium und Bundesjustizminister ziehen nach Informationen des "Tagesspiegel am Sonntag" einen "Mustererlass" für Polizei und Ordnungsbehörden zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen der Fahnen vor.

Das sei "zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände", teilten Staatssekretär Hans-Georg Engelke vom BMI und Staatssekretärin Margaretha Sudhof vom BMJ im Februar in einem gemeinsamen Schreiben dem Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, dem Kölner Anwalt Elmar Esser, mit. Das Papier liegt dem "Tagesspiegel" vor.

Nachdem Coronaleugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten mit schwarz-weiß-roten Fahnen im August 2020 in Berlin versucht hatten, das Reichstagsgebäude zu stürmen, bat die Juristenvereinigung Innenminister Horst Seehofer (CSU) "eindringlich um die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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