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Kommunen dringen auf Milliardenkompensation wegen Ganztagsbetreuung

Archivmeldung vom 02.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Betteln (Symbolbild)
Betteln (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Im Streit um die Finanzierung der Ganztagsbetreuung fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, eine dauerhafte Milliardenkompensation vom Bund. "Es muss eine Lösung gefunden werden, die die Landkreise und Städte nicht im Regen stehen lässt", sagte er dem "Handelsblatt".

In einer informellen Sitzung von Bund und Ländern am Donnerstag soll eine Lösung gefunden werden. "Anders wird das nicht funktionieren, am Ende dürfen die Landkreise und Städte nicht auf den Ausgaben sitzen bleiben." Konkret schlägt Henneke vor, dass sich die Länder dazu verpflichten, ihre Kommunen von den Kostenfolgen vor allem bei den Betriebsausgaben freizuhalten.

"Dafür könnte ihnen der Bund dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überlassen. Das wäre der sauberste Weg und würde auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden." Bundesvertreter lehnen diese Forderungen allerdings ab. Eine Kompensation über die Umsatzsteuer werde es nicht geben, sagten Verhandlungsführer des Bundes. Knackpunkt des Vermittlungsverfahrens sind die Betriebskosten. Diese machen nach Auffassung des Landkreistages rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr aus und nehmen dynamisch zu. Der Bund will sich in der letzten Ausbaustufe mit knapp einer Milliarde an den Betriebskosten beteiligen und hält dies für ausreichend. Auch, weil eine interne Analyse des Deutschen Jugendinstituts zu dem Schluss kommt, der Bedarf an Ganztagsplätzen sei geringer als angenommen. Entsprechend fielen auch die Betriebskosten für das Schuljahr 2025/2026 mit 3,24 Milliarden Euro pro Jahr geringer aus, heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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