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Südwest-CDU lehnt Bargeld-Obergrenze ab

Archivmeldung vom 22.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Der baden-württembergische CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf hat sich entschieden gegen die Pläne von Bundesregierung und EU gewandt, die Zahlung mit Bargeld einzuschränken. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kündigte Wolf an, entsprechende Gesetze im Bundesrat im Falle eines Wahlsiegs abzulehnen. "Die digitale Zahlung ermöglicht die totale Kontrolle durch Staaten, Finanzinstitute und Internetanbieter. Wenn alles, was man kauft, kontrolliert wird, gibt es keine Privatsphäre mehr", sagte der Stuttgarter Fraktionschef.

Vor den Landtagswahlen am 13. März grenzte sich Wolf damit von einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, ebenfalls CDU, ab. Der Minister hatte eine Obergrenze von 5000 Euro im europäischen Verbund ins Spiel gebracht. Ebenfalls diskutiert wird auf Betreiben der Europäischen Zentralbank die Abschaffung des 500-Euro-Scheins. "Gerade im Internetzeitalter gibt es keinen besseren Datenschutz als bares Geld", betonte Wolf. "Eine Bargeldobergrenze wäre ein Schritt in Richtung gläserner Bürger. Das lehne ich ab und würde als Ministerpräsident einer solchen Regelung im Bundesrat niemals zustimmen."

Ein wichtiges Argument gegen eine Bargeldobergrenze sei auch die Signalwirkung, die von einer solchen Entscheidung ausgehe: "Den Bürgern würde ein Stück Freiheit genommen. Das wäre in einer sozialen Marktwirtschaft ein fatales Signal", so Wolf.

Aiwanger: "Bargeld ist Freiheit - das Bargeld muss Zahlungsmittel bleiben."

Der FREIE WÄHLER Bundesvorsitzende spricht sich eindeutig gegen die Abschaffung des Bargeldes aus. "Dass damit Kriminalität oder Terrorismus bekämpft werden, ist ein vorgeschobenes Argument", so der Bundesvorsitzende und verweist auf bereits bestehende Obergrenzen für den Zahlungsverkehr.

Eine Obergrenze von 5000 Euro führe nur dazu, den Menschen und seinen Zahlungsverkehr kontrollierbar zu machen und auf die Kontaktdaten der Bürger zuzugreifen.

In vielen Wirtschaftszweigen garantiert der Bargeldzahlungsverkehr eine Sicherheit für den Verkäufer. "Wenn diese Regelung eingeführt wird, wird der Geschäftsbetrieb erheblich erschwert", so Hubert Aiwanger. "Organisierte Kriminalität muss an anderer Stelle bekämpft werden."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung - FREIE WÄHLER (ots)

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