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Ministerien legen Referentenentwurf für umfassende Frauenquote vor

Archivmeldung vom 21.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) haben am Freitag ihren Gesetzentwurf für eine umfassende Geschlechterquote zur Referentenabstimmung an die anderen Ministerien der Bundesregierung geschickt. In dem rund 120 Seiten starken Papier, das der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Rheinische Post"vorliegt, werden vor allem konkrete Ziele für eine bessere Förderung von Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft aber auch in denen der öffentlichen Verwaltung formuliert.

Demnach soll es nicht nur eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen geben, sondern auch eine Reform der jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen. Zunächst sieht der Entwurf vor, in börsennotierten Unternehmen, deren Aufsichtsräte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbank bestehen, ab 2016 eine fixe Geschlechterquote von 30 Prozent einzuführen. Stehen danach neue Wahlen an, ist die Quote anzuwenden, laufende Mandate dürfen bis zum regulären Ende bestehen bleiben. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze leer. Zudem müssen die Unternehmen darüber berichten, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe für das Nichterreichen bestehen.

Laut Gesetzentwurf soll außerdem "möglichst synchron zu den neuen Regelungen für das Privatrecht" eine Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, in Gerichten und in Unternehmen des Bundes jeweils ab der untersten Führungsebene erreicht werden. Als Unternehmen des Bundes werden gelten solche Firmen, an denen der Bund Anteile von mehr als 50 Prozent hält. Darüber hinaus sollen künftig auch andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet sein, "Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen festzulegen".

Weil dazu nicht nur Aktiengesellschaften sondern etwa auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Genossenschaften (eG) zählen, geht die Regierung laut Gesetzentwurf von rund 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es für diese Zielvorgaben aber nicht geben. Bis zum 4. Juli können sich die anderen Ministerien nun zu dem Entwurf äußern. In einer Woche, am 27. Juni, soll der Entwurf auch an die Länder und die betroffenen Verbände geschickt werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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