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Bundestag beschließt Entscheidungslösung bei Organspende

Archivmeldung vom 16.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Bundestags-Abstimmung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland hat sich die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung durchgesetzt. 432 der Abgeordneten stimmten am Donnerstagmittag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. 200 stimmten dagegen, zudem gab es 37 Enthaltungen.

Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden. Die Entscheidungs- beziehungsweise Zustimmungslösung sieht auch die Schaffung eines Online-Registers vor.

Vor dem Beschluss hatten die Abgeordneten zunächst einen Gesetzentwurf für eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung abgelehnt. Der Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Sollte von einem potenziellen Spender keine Willensbekundung vorliegen, sollten vor einer Organentnahme die nächsten Angehörigen befragt werden. Auch bei dem Vorschlag sollte ein Online-Register eingeführt werden.

Bei der Abstimmung am Donnerstagvormittag hatten allerdings 379 der Abgeordneten mit Nein gestimmt. Zudem gab es 292 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. Für die Abstimmungen im Bundestag am Donnerstag galt keine Fraktionsdisziplin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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