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Widerspruchslösung: Baerbock äußert verfassungsrechtliche Bedenken

Archivmeldung vom 14.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Screenshot Youtube Video: "Vorsicht Mord !" / Eigenes Werk

Im Streit um die Widerspruchslösung bei Organspenden hat Grünen-Chefin Annalena Baerbock verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. "Die Widerspruchslösung ist ein tiefer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen", sagte sie am Donnerstag im ARD-Mittagsmagazin.

In allen anderen Bereichen gelte immer aus dem Grundgesetz heraus der Ansatz, dass Menschen selbst aktiv werden müssten. "Nur hier, wo es wirklich um einen Eingriff in die eigenen Organe geht, will man das umkehren", kritisierte Baerbock. Stattdessen schlägt die Grünen-Chefin vor, die Spendenbereitschaft aktiv abzufragen, etwa beim Abholen eines Personalausweises. "Die hohe Spendenbereitschaft, die da ist, sollten wir nicht mit einem Vorschlag kaputt machen, der die Menschen vor den Kopf stößt, sondern den vielen Menschen, die spenden wollen, das ganz einfach ermöglichen", ergänzte Baerbock, die auch Bundestagsabgeordnete ist. Außerdem sprach sie sich für die Schaffung eines Online-Registers aus, in dem alle Organspender verzeichnet sind. Damit könnten Ärzte in einer Notsituation sofort einsehen, wer Spender ist und wer nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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