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Union: Lebensmittelsicherheit auch im Online-Handel gewährleisten

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wie in China: Mit 5G, Künstlicher Intelligenz und SMART-Häusern und Funkchips unter der Haut, ist die totalitäre Totalüberwachung perfekt. Aus jeder Demokratie wird somit eine absolutistische Diktatur (Symbolbild)
Wie in China: Mit 5G, Künstlicher Intelligenz und SMART-Häusern und Funkchips unter der Haut, ist die totalitäre Totalüberwachung perfekt. Aus jeder Demokratie wird somit eine absolutistische Diktatur (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie der zuständige Berichterstatter, Hans-Jürgen Thies folgendes.

Albert Stegemann: "In Deutschland haben wir heute so gesunde, sichere und hochwertige Lebensmittel wie nie zuvor. Damit dies so bleibt, müssen wir die hohen Qualitätsstandards beim Einkauf im Internet genauso gewährleisten wie im Supermarkt oder im Restaurant. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Deutsche Bundestag heute die Lebensmittelsicherheit in Deutschland umfassend gestärkt hat. Mit der Modernisierung des Lebensmittelrechts verbessern wir die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln.

Bisher mussten Daten von Lebensmittelunternehmen oftmals von den Behörden händisch in ein Format übertragen werden, welches elektronisch verarbeitet werden kann. Mit der Neuregelung gehen wir einen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes. Denn Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln sind künftig binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln; ab dem 31.12.2022 in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format."

Hans-Jürgen Thies: "Künftig werden für den Online-Lebensmittelhandel dieselben Regeln wie für den konventionellen, stationären Handel gelten. Behörden werden in die Lage versetzt, im Internet Waren unter einem Pseudonym zu bestellen und anschließend entsprechende Proben zu entnehmen. Diese Gleichstellung ist ein wichtiger Schritt, denn die Zuwachsraten des Online-Lebensmittelhandels steigen stetig - die Corona-Pandemie hat die Entwicklung zusätzlich verstärkt. Durch die neuen Regelungen dürfen Verbraucher darauf vertrauen, dass ihr Einkauf - ob per Mausklick oder im stationären Handel - denselben strengen Prüfungen unterzogen wird. Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken und das Lebensmittelrecht zu modernisieren."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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