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Zwingt EU-Kommission Deutschland zu einheitlichem Nichtraucherschutz?

Archivmeldung vom 25.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Aus Kreisen der Europäischen Kommission verlautete das Bestreben nach einer einheitlichen Regelung zum Nichtraucherschutz in den europäischen Ländern. Die EU favorisiert den kompletten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Das hieße dann auch für die Gastronomie ein Rauchverb

Seit Jahren denkt die EU-Kommission über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz nach – bisher ohne Konsequenzen. Doch nun macht EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla Ernst. Anfang kommenden Jahres will er eine Richtlinie zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz vorlegen, heißt es aus Kommissionskreisen. Sie soll das Rauchen an allen Orten untersagen, wo Menschen erwerbstätig sind.

Damit würde in Deutschland auch das Rauchen in allen Kneipen, Restaurants und Diskotheken verboten, denn diese würden als Arbeitsplätze betrachtet. Deutschland wäre zudem gezwungen, das Rauchverbot bundesweit einheitlich zu regeln. Bisher haben die Bundesländer sehr unterschiedliche Gesetze erlassen.

Dem Vorschlag des EU-Kommissars müssen das Europäische Parlament und die EU-Staaten zustimmen, damit es in Europa zum Gesetz wird.

 

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