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Sozialverband VdK: Hohe Beiträge regen Betriebsrentner wahnsinnig auf

Archivmeldung vom 30.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Verena Bentele
Verena Bentele

Von Cducsu, Steven Rösler - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Im Streit um Entlastungen für Betriebsrentner wächst der Druck auf die Bundesregierung. Immer mehr Betroffene beklagen sich bei den Sozialverbänden, so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Bentele betonte: "Doppelverbeitragung von Betriebsrenten regt unsere Mitglieder wahnsinnig auf. Jeden Monat melden sich bei uns Mitglieder, die gerade verrentet werden und jetzt erst erfahren, dass ihre schöne Betriebsrente 18 Prozent weniger wert ist." Von der sogenannten Doppelverbeitragung sind neben Betriebsrentnern auch Direktversicherte betroffen, insgesamt etwa sechs Millionen Menschen. Seit einer Reform im Jahr 2004 fällt auf beide Vorsorgearten in der Auszahlungsphase der volle Krankenkassenbeitrag an. Die Empfänger müssen also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an ihre Krankenkasse abführen. Zusammen mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung werden rund 18 Prozent fällig.

Bentele betonte, bei den Betriebsrenten sei mit der Neuregelung von 2004 viel Vertrauen verspielt worden. "Es ist natürlich so, dass niemand einen solchen Vertrag abgeschlossen hätte, wenn 1978 bekannt gewesen wäre, dass später Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen fällig werden. Da wäre es besser gewesen, das Geld unter sein Kopfkissen zu legen, denn eine Rendite von 18 Prozent erreicht keine betriebliche Altersvorsorge." Zur Entlastung der Betroffenen fordert der VdK eine unverzügliche Rückkehr zum halben Beitragssatz. "Zusätzlich muss die Freigrenze von derzeit 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Dann würde der halbe Beitragssatz nur auf den Betrag fällig, der die 155,75 Euro übersteigt", sagte Bentele. Durch diese beiden Maßnahmen würden alle Betriebsrentner entlastet, besonders die mit einer kleinen Betriebsrente.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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