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Länder streiten über Schwarzfahrer

Archivmeldung vom 10.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fahrkartenentwerter an Münchner S-Bahn-Haltestelle
Fahrkartenentwerter an Münchner S-Bahn-Haltestelle

Foto: Richard Huber
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Länderjustizminister streiten, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß ist. Wer ohne Fahrschein fährt, dem kann wegen des "Erschleichens von Beförderungsleistungen" im Wiederholungsfall sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg, wollen den Strafparagrafen aufweichen oder streichen. "Ich bin dafür, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern", zitiert der "Spiegel" Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Auch sein Thüringer Kollege Dieter Lauinger (Grüne), Vorsitzender der Justizministerkonferenz, zweifelt an der "Sinnhaftigkeit" von Freiheitsstrafen für Schwarzfahrer, heißt es aus seinem Hause. Die Minister von NRW, Peter Biesenbach (CDU), und Hamburg, Till Steffen (Grüne), nennen als Argumente für eine Reform die hohen Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe – Verkehrsbetriebe sollten wirksame Zugangskontrollen einführen. Widerstand leisten Bayern und Hessen. Die Reformpläne wären "eine Kapitulation des Staates vor den Massendelikten", warnt Hessens Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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