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Keith: Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Landwirte nicht ernst

Archivmeldung vom 07.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Keith (2020)
Andreas Keith (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, Andreas Keith, zeigt Verständnis für die Sorgen der Bauern in NRW, die sich in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit von der Bundesregierung im Stich gelassen fühlen.

Dies zeige sich z. B. in Bezug auf den „Pflanzenschutz“, bei dem sich die deutschen Landwirte aufgrund der EU-weit immer höher geschraubten Vorgaben gegenüber der weltweiten Konkurrenz deutlich benachteiligt fühlen: „Es mag Gründe geben, den Einsatz von Neonicotinoiden einzuschränken – aber dann muss ein adäquater Ausgleich geschaffen werden! Wenn immer weiter ausufernde EU-Regularien Landwirte in ihrer Existenz bedrohen, muss die Landespolitik entschlossen einschreiten und sich vor ihre Bauern stellen“, sagt Keith.

In Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei unbestritten, dass Umweltaspekte eine Berücksichtigung finden. Dies dürfe aber nicht dazu führen, die berechtigten ökonomischen Interessen der Landwirte zu konterkarieren. So sei mit dem von der EU geforderten Verzicht auf Neonicotinoide ein Ertragsverlust von mindestens 30 Prozent verbunden, was man in Brüssel offenbar nur mit einem Schulterzucken inkauf zu nehmen scheine, ohne sich über die Folgen für die europäischen Erzeuger Gedanken zu machen.

Die Forderungen der rheinischen Rübenbauern seien ein ernstzunehmender Warnruf, dem sich die AfD-Fraktion NRW uneingeschränkt anschließt. Die Landwirte hatten sich auf ihrer Mitgliederversammlung am 3. Februar 2020 in Bergheim über die mangelhafte Wertschätzung durch Politik und Industrie sowie seitens der CDU-geführten Landesregierung beklagt. Es könne nicht sein, dass den Erzeugern von landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland mittels extremer Umweltvorgaben die Wettbewerbsfähigkeit genommen werde, während die EU gleichzeitig per Freihandelsabkommen ausländischen Produkten den europäischen Markt eröffne, obwohl deren Herstellung unter ganz anderen Bedingungen und gesetzlichen Einschränkungen erfolge.

Quelle: AfD Deutschland

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