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Länder wollen Änderung in Drohnen-Verordnung erzwingen

Archivmeldung vom 09.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Gruppe von verschiedenen Drohnen.
Eine Gruppe von verschiedenen Drohnen.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen will eine Mehrheit der Länder am Freitag im Bundesrat Änderungen in der Drohnen-Verordnung der Bundesregierung erzwingen, um Modellflieger zu schützen. Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" geht es um Auflagen für Zehntausende Hobbypiloten in Deutschland, damit diese künftig auch außerhalb von Modellflugplätzen Drohnen in mehr als 100 Metern Höhe fliegen lassen dürfen.

Einem Abstimmungsprotokoll zufolge stimmten elf von 16 Ländern für einen Antrag von Nordrhein-Westfalen, der eine Abkehr von den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums in der Verordnung vorsieht. Demnach sollen Modellflieger künftig nicht wie von der Bundesregierung geplant für jeden Flug über 100 Meter eine Genehmigung einholen müssen, sondern bei einem Verband lediglich einen Kenntnisnachweis erwerben.

Stimmt am Freitag eine Mehrheit der Länder dafür, müsste die Bundesregierung die Änderungen akzeptieren oder ihre bisherige Verordnung verwerfen. Der für Verkehrspolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Sören Bartol begrüßte die geplante Blockade. "Frau von der Leyen hat die Verordnung unnötig verschärft und ist damit weit über das Ziel hinausgeschossen", sagte er der "Rheinischen Post". Jetzt gebe es einen guten Kompromiss im Bundesrat, dem auch die Bundesregierung zustimmen sollte, sagte Bartol.

Das Ressort von Bundesvertidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte militärische Gründe vogeschoben und somit in der Verordnung auf ein generelles Flugverbot jenseits der 100-Meter-Grenze außerhalb von Modeflugplätzen gedrängt und für Ausnahmen zur Auflage gemacht, dass Modellflieger jeweils eine Genehmigung von Behörden einholen müssten. Interessenvertreter der Hobbypiloten hatten darauf mit breitem Protest reagiert, weil sie aufgrund bürokratischer Hürden um die Zukunft ihrer Freizeitbeschäftigung fürchteten.

Natürlich könnte dahinter auch etwas anderes versteckt sein. Amazon und DHL wollen schon seit einiger Zeit Post mit Drohnen ausfliegen und sind natürlich durch das Verbot von störenden Hobbyfliegern Nutznieser der Verordnung. Daher ist auch zu erwarten, daß die Verordnung nicht geändert wird.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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