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Hessen: AfD-Klage gegen Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 01.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der hessische AfD-Landesverband klagt gegen den Verfassungsschutz Hessen (LfV). Im Verfassungsschutzbericht 2019 werden 600 Parteimitglieder zum aufgelösten Flügel gezählt – und damit als rechtsextrem eingeordnet. Der Verfassungsschutz agiere im aktuellen Verfassungsschutzbericht mit faktenfreien Zahlen, „die aus dem Reich der Vermutung stammen“, so der Landessprecher der AfD, Klaus Herrmann.

In der Klagebegründung heißt es: „Gegenstand dieses Verfahrens ist der Umstand, dass die Beklagte im ‚Hessischen Verfassungsschutzbericht 2019‘ einem organisatorisch nicht klar umrissenen Teil der Klägerin, den sogenannten ‚Flügel‘ [Anmerkung: den sogenannten mittlerweile aufgelösten ‚Flügel‘], mehr als 600 Personen zugewiesen hat.

Dieser Zahlenwert ist aber offensichtlich falsch und beruht auf einer bloßen Schätzung, zu der es aber keine objektiven Anhaltspunkte gibt. Da die Beklagte diese 600 Personen explizit dem rechtsextremistischen Personenpotential zuordnet und diese zugleich als Mitglieder der Klägerin bezeichnet, verletzt diese unwahre staatliche Information die Klägerin ganz erheblich in ihren Rechten aus Art. 21 Abs. 1 GG – und greift angesichts der am 14.03.2021 anstehenden hessischen Wahlen (Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte) ganz erheblich in den demokratischen Willensbildungsprozess ein.“

Dazu Klaus Herrmann: „Der Verfassungsschutz greift hier, kurz vor der hessischen Kommunalwahl und Bundestagswahl, massiv in den freien Willensbildungsprozess der Bürger ein. Die Bürger in diesem Land dürfen nicht mit Zahlen, die aus der Luft gegriffen sind, in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Wieder einmal soll die AfD diskreditiert werden, indem man ihr offen oder subtil den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit aufdrückt. Der Verfassungsschutz Hessen unter seinem Leiter Robert Schäfer muss sich nun zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, politisch instrumentalisiert zu werden. Hier wird mit perfiden, falschen und undemokratischen Mitteln gegen die AfD vorgegangen.“

Damit untergrabe der Verfassungsschutz Hessen nachhaltig die eigene Glaubwürdigkeit. Das Vertrauen der Bürger in eine Institution, die einen wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit für Hessen leistet, wird hier beschämend leichtfertig aufs Spiel gesetzt, so Klaus Herrmann. „Die AfD wird nun alle Rechtsmittel ausschöpfen.“

Quelle: AfD Deutschland

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