Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Staatsrechtler kritisiert geplante V-Leute-Regelung

Staatsrechtler kritisiert geplante V-Leute-Regelung

Archivmeldung vom 25.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Der Freiburger Staatsrechtler Ralf Poscher hat die im neuen Verfassungsschutzgesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière geplanten Sonderrechte für V-Leute und verdeckte Ermittler kritisiert. Derzeit lese sich das Gesetz "wie eine Blankobefugnis für die Begehung jeglicher Straftat, die sich nicht gegen Leib und Leben, Freiheit oder Eigentum richtet", so Poscher im Interview mit dem "Spiegel". "Das könnten etwa die Falschaussage, der Meineid, die Beweisunterdrückung oder der Waffenhandel sein. Wenn V-Leute in Zukunft gesetzlich legitimiert lügen dürfen, wäre das die falsche Schlussfolgerung aus dem NSU-Skandal."

Die Aufarbeitung des Skandals habe gezeigt, wie V-Leute die Wahrheitssuche verhinderten. "Würde das so Gesetz, wird die Kontrolle der Geheimdienste sogar noch erschwert." Eine klare Regelung zur Anwerbung von V-Leuten gebe es nicht. "Es sollen künftig zwar "grundsätzlich" keine verurteilten Straftäter mehr genommen werden, das heißt aber, in Ausnahmefällen geht es eben doch. Und was eine Ausnahme ist, das entscheiden die Dienste selbst."

Er glaube allerdings nicht, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, so Poscher weiter. "Einige Regelungen gehen einfach zu weit. Karlsruhe hat in einem Urteil zur Antiterrordatei sehr deutlich gemacht, dass gerade geheimdienstliche Befugnisse gesetzlich besonders präzise geregelt werden müssen, weil in diesem Bereich ohnehin nur eingeschränkte Kontrollmechanismen greifen." Im Gesetz sei jedoch keine Stärkung der parlamentarischen Aufsicht vorgesehen, während gleichzeitig geplant sei, die Geheimdienste personell aufzustocken. "Das ohnehin schon bestehende Missverhältnis wird also noch ausgeprägter – und das trotz der fragwürdigen Praktiken des Verfassungsschutzes, die während der NSU-Aufarbeitung zutage getreten sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nitrit in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige