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Linke beantragt Novellierung des Strafgesetzbuches: Expertenkommission soll NS-Rechtsmerkmale auch außerhalb des Mordparagrafen identifizieren

Archivmeldung vom 24.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Eine Überarbeitung des deutschen Strafrechts über die Paragrafen zu Mord und Totschlag hinaus will die Linksfraktion im Bundestag erreichen. In einem Antrag unterstützt sie die Ankündigung von Bundesjustizminister Heika Maas (SPD), mit Hilfe einer Expertenkommission noch immer enthaltene Rechtsnormen des NS-Regimes in Form von Gesinnungsmerkmalen wie Hinterlist oder Heimtücke aus dem Paragrafen 211 StGB zu entfernen.

Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" berichtet, will die Linke über diesen Rahmen jedoch hinausgehen und hat eine Expertenprüfung des gesamten Strafgesetzbuches beantragt. »Wir glauben, das eine Reduzierung auf die Gesinnungsmerkmale allein bei Mord und Totschlag nicht ausreichend ist«, zitiert "nd" Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag. Diese sieht über den Mordparagrafen hinaus prozessuale Fragen betroffen. Zum Beispiel sind Rechte von Beschuldigten betroffen, wenn diese ihr Recht zu schweigen wahrnehmen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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