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Neuer Präsident des Bundesfinanzhofs hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 01.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hält die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig. "Ich bin fest überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Erbschaftsteuer befassen muss, entweder über eine Richtervorlage oder über Verfassungsbeschwerden von Steuerpflichtigen", sagte der höchste deutsche Finanzrichter im Interview mit dem "Handelsblatt".

Mellinghoff hat am 31. Oktober seine Ernennungsurkunde von Bundespräsident Christian Wulff erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil aus dem Jahre 2007 eine Reform der Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2009 erzwungen. Allerdings führt auch das neue Recht zu einer erheblichen Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten. So kann Betriebsvermögen heute weitgehend steuerfrei vererbt werden, während bei der Übertragung von Geldvermögen an Geschwister bis zu 43 Prozent Steuer fällig werden.

Die Erbschaftsteuer steht allein den Bundesländern zu; laut Steuerschätzung wird das Aufkommen in diesem Jahr 4,7 Milliarden Euro betragen Zugleich forderte Mellinghoff ein Gesetz zum Ankauf von CDs mit Daten von Steuerflüchtlingen. "Ich plädiere dafür, dass der Gesetzgeber sich der Sache annimmt und das Verfahren in einem Gesetz eindeutig regelt, damit endlich Rechtssicherheit für derartige Fälle geschaffen wird", sagte er dem "Handelsblatt". Dann sei klar, "was der Staat überhaupt machen darf". Bislang wurde vom Bundesverfassungsgericht nur geprüft, ob der Staat erworbene Daten verwenden darf und nicht, ob er sich beim Ankauf von CDs rechtmäßig verhalten hat Skeptisch äußerte sich Mellinghoff über Forderungen nach Wiedereinführung der Vermögensteuer. Befürworter müssten beantworten, "wie sie den hohen administrativen Aufwand bewältigen sowie Gleichheitsaspekte berücksichtigen und vor allem auch eine gleichheitsgerechte Umsetzung gewährleisten wollen".

Allein die Verwerfungen auf den Kapitalmärkten zeigten, wie problematisch schon die Bewertung von Kapitalvermögen sein kann. "Binnen weniger Tage kann sich ein nennenswerter Teil des Vermögens in Luft aufgelöst haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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