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De Maizière begrüßt Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßt die Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten von Messenger-Diensten. "Zur Gefahrenabwehr hat das Bundeskriminalamt diese Befugnis schon länger, aber es war überfällig, eine solche Befugnis auch für Ermittlungsverfahren bei schweren Straftaten zu schaffen", sagte de Maizière dem "Handelsblatt".

Künftig sollen staatliche Behörden auch die Kommunikation über Dienste wie WhatsApp überwachen können. "Es kann nicht sein, dass die rechtlichen Befugnisse des Staates und der Erfolg der Strafverfolgung davon abhängen, welches Kommunikationsmittel eine Person nutzt, ob sie per SMS oder WhatsApp kommuniziert."

Die Gesetzesverschärfung war am Donnerstagabend im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden. Kritiker sehen in der Änderung einen verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer der neuen Kommunikationskanäle. De Maizière kündigte im Gespräch mit dem "Handelsblatt" noch weitere Maßnahmen im Kampf gegen Terror und schwere Straftaten an und forderte einen stärkere Kooperation der Internetkonzerne. Aus seiner Sicht seien die Gespräche mit diesen Unternehmen noch nicht abgeschlossen.

"Es kann doch nicht sein, dass jedes kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten, das für Anbieter von Kommunikationsdiensten aber nicht gilt. Solche Anbieter müssen den Sicherheitsbehörden in dringenden Verdachtsfällen, etwa bei Terroristen, mitteilen, welcher Anschluss wann mit welchem anderen Anschluss in Kontakt stand." Telemedienanbieter wie etwa WhatsApp müssten denselben rechtlichen Verpflichtungen unterliegen wie Anbieter von Telekommunikation, also klassische Telefonunternehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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