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Innenminister Seehofer kritisiert Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Archivmeldung vom 27.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer (2019)
Horst Seehofer (2019)

Foto: Patrick Büttgen, phoenix
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat das von der rot-rot-grünen Koalition in Berlin geplante Antidiskriminierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz, mit dem Bürger Schadenersatz für Diskriminierung durch staatliche Stellen einklagen können, "ist im Grunde ein Wahnsinn", sagte Seehofer dem Tagesspiegel am Mittwoch. "Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen."

Das von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angeschobene Gesetz, das nächste Woche vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, sieht eine Beweislastumkehr vor: Landesbedienstete sollen nachweisen, dass sie Bürger nicht diskriminiert haben. Die FDP erwägt eine Normenkontrollklage. Die weiteren Äußerungen des Bundesinnenministers zum Antidiskriminierungsgesetz finden Sie in unserem Online-Beitrag. Sie dürfen verwendet werden unter Nennung der Quelle "Tagesspiegel".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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