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Arbeitsministerium plant Gesetz gegen verzerrte Rentenberechnung

Archivmeldung vom 28.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Bundesregierung will verhindern, dass die Rentensteigerungen in den nächsten beiden Jahren aus rein statistischen Gründen extrem unterschiedlich ausfallen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plane deshalb ein Gesetz gegen verzerrte Rentenberechnungen, heißt es in einem Regierungsvermerk, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Ohne den gesetzlichen Eingriff könnten die 21 Millionen Rentner in Deutschland im nächsten Jahr mit einer besonders kräftigen Erhöhung rechnen. Im Wahljahr 2021 wäre die Steigerung dann aber nur minimal, berichtet die Zeitung weiter. Ursache dafür sei ein Sondereffekt wegen der turnusmäßigen Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), mit der die statistischen Werte zur Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren etwas nach oben korrigiert wurden. Im nächsten Jahr stehe nach der Datenrevision eine überdurchschnittlich starke Erhöhung bevor, nämlich um mehr als fünf Prozent, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". 2021 würde dieser Revisionseffekt aber unter Berücksichtigung der tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelte wieder abgezogen.

"Die Höhe der Rentenanpassung 2020 würde damit deutlich verzerrt und mit nach aktuellem Rechenstand 5,4 Prozent um rund 2 Prozentpunkte höher ausfallen als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung", heißt es in dem Vermerk des Arbeitsministeriums. Dieser Effekt wäre nicht durch die tatsächliche Veränderung der Bruttolöhne begründet, sondern allein durch die unterschiedliche Methodik der VGR vor und nach der Revision.

In der (in gleicher Höhe verminderten) Rentenanpassung 2021 käme es voraussichtlich zu einer Steigerung von nur 0,7 Prozent in Westdeutschland. Das Arbeitsministerium will dieses Hin und Her vermeiden. Deshalb solle in Paragraph 68 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) neu verankert werden, dass für die künftigen Rentenanpassungen in der Erst-Berechnung auf VGR-Basis die Lohndaten für das abgelaufene und das vorangegangene Jahr in der aktuellsten Fassung miteinander verglichen werden. "Damit wird sichergestellt, dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen Lohnentwicklung orientiert", heißt es im Regierungsvermerk, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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