Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik FDP klagt gegen Staatstrojaner

FDP klagt gegen Staatstrojaner

Archivmeldung vom 07.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die FDP will beim Bundesverfassungsgericht gegen sogenannte "Staatstrojaner" klagen. Die Überwachung von Computern und Smartphones sei "ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, den Funke-Zeitungen. Buschmann kritisierte, "die Große Koalition hat es nicht vermocht, mit ihrer Regelung der Online-Durchsuchung die Grenzen der Verfassung einzuhalten. Vielmehr hat sie sie bewusst überschritten".

Offen ist, welcher FDP-Abgeordneter nach Karlsruhe ziehen wird, Buschmann selbst oder Parteichef Christian Lindner. Bestärkt fühlt sich die FDP durch ein rund 150 Seiten langes Gutachten des Kölner Rechtsgelehrten Nikolaos Gazeas. "Der nächste Schritt ist eine Verfassungsbeschwerde, die wir als Freie Demokraten jetzt in Angriff nehmen", kündigte Buschmann an. Laut Gutachten geht der Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme - das so genannte IT-Grundrecht - bei der Online-Durchsuchung noch tiefer als bei der Wohnraumüberwachung. Der Einsatz von so genannten Staatstrojanern durch das Bundeskriminalamt sei unverhältnismäßig und zu unbestimmt. Die FDP erwartet, dass das Karlsruher Verfassungsgericht die bisherigen rechtsstaatlichen Vorgaben anpassen wird.

Seit seiner letzten Entscheidung aus dem Jahr 2008 habe sich das Nutzerverhalten der Bürger "essentiell verändert", so Gutachter Gazeaas. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Oktober 2007 war beispielsweise das iPhone in Deutschland noch nicht eingeführt. Smartphones aber hätten seither das Verhältnis des Menschen zu informationstechnischen Systemen gravierend verändert. Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatstrojaners hatte am Montag bereits eine Gruppe um die Journalisten Can Dündar und Hajo Seppelt sowie den Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz ebenfalls eine Beschwerde in Karlsruhe angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte schieb in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige