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Deutsches Handwerk warnt vor Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 10.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Warnen, melden & anzeigen (Symbolbild)
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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Vor dem Sondertreffen der zuständigen Minister im Streit über das geplante Lieferkettengesetz hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eindringlich vor den Folgen gewarnt. Die "Komplexität der Sachverhalte" und die Verwendung "zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe" in dem Gesetz führten für die betroffenen Unternehmen "zu einem unkalkulierbaren Prozessrisiko", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Schwannecke weiter: "Es ist zu befürchten, dass sich viele Unternehmen, um das zu vermeiden, aus Risikogebieten gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern zurückziehen werden - mit entsprechend negativen Folgen für die örtliche Wirtschaft und die Menschen."

Das Gesetz sei nicht praxistauglich und werde gerade international operierende Unternehmen erheblich belasten, kritisierte Schwannecke. "Trotz des geplanten Schwellenwertes von 500 Beschäftigten droht das Gesetz auch Handwerksbetriebe in Deutschland zu treffen", so der ZDH-Generalsekretär. Denn es sei zu befürchten, "dass die großen Unternehmen die umfassenden Berichts- und Kontrollpflichten zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards, die das Gesetz vorsieht, auf ihre Zuliefererkette abwälzen und damit auch auf Handwerksbetriebe, die Teil dieser Lieferkette sind". Da stelle sich die Frage, wie Handwerksbetriebe mit im Schnitt fünf bis sieben Mitarbeitern das in ihrem Betriebsalltag bewerkstelligen sollten.

Die Forderung nach einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen im Falle der Verletzung menschenrechtlicher Sorgfalt geht aus Sicht des Handwerks-Zentralverbands weit über die Anforderungen hinaus, die die einschlägigen internationalen Menschenrechtsstandards vorsehen. "Wir im Handwerk und der gesamten Wirtschaft halten ein solches Gesetz für unnötig, nicht zuletzt weil sich bereits jetzt viele deutsche Unternehmen richtigerweise dafür engagieren, dass globale Lieferketten verantwortungsvoll gestaltet und Menschenrechte eingehalten werden", sagte Schwannecke.

Wie die "NOZ" aus Regierungskreisen erfuhr, wollen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) an diesem Donnerstag nach einer Einigung suchen. Der Gesetzentwurf von Heil und Müller sieht vor, Auflagen für alle Unternehmen ab 500 Mitarbeitern einzuführen. Firmen, die bei ihren Zulieferern nicht ausreichend auf die Einhaltung der Standards achten, sollen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Altmaier sieht beide Punkte kritisch.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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