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Justizminister: Bundesregierung begeht keinen Rechtsbruch

Archivmeldung vom 29.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (August 2015)
Heiko Maas (August 2015)

Foto: A.Savin
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wirft Kritikern der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor, sie fügten der "politischen Kultur und dem Recht schweren Schaden zu". In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Samstagsausgabe) schreibt Maas, der von namhaften Juristen erhobene Vorwurf, die Bundesregierung betreibe in dieser Frage ständigen Rechtsbruch, sei nicht nur sachlich falsch, sondern auch "Wasser auf die Mühlen von Pegida und Verschwörungstheoretikern im Internet".

Über den richtigen Weg in der Flüchtlingspolitik müsse zwar gestritten werden, doch sei dabei Augenmaß nötig; jeder müsse sich der Verantwortung für seine Thesen und Worte bewusst bleiben: "Auch ein juristischer Diskurs kann entgleiten und zur geistigen Brandstiftung beitragen." Maas bezeichnet es als besorgniserregend, dass "immer häufiger Legitimität und Legalität bundespolitischer Entscheidungen in Frage gestellt" werden. Niemand könne ernstlich bestreiten, dass die Flüchtlingspolitik des Bundes demokratisch legitimiert sei. Seit Ende 2013 habe der Bundestag mehr als vierzig Debatten über dieses Thema geführt. Auch sei es falsch, dass Deutschland das Dublin-Abkommen der EU verletze, das die Durchführung von Asylverfahren dort vorsieht, wo ein Flüchtling erstmals EU-Gebiet betritt. Mit ihrem Vorwurf, der deutsche Staat achte geltendes Recht nicht, "bewirken die Wortführer das Gegenteil vom dem, was sie angeblich bezwecken. Sie schwächen die Geltungskraft der Gesetze und erschüttern die Rechtstreue der Menschen".

Die Drohung der bayerischen Landesregierung, wegen der Flüchtlingspolitik vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sei nicht nur in der Sache fragwürdig, sondern auch weil die CSU-Regierung gegen eine Politik klagen wolle, die von Ministern der eigenen Partei in Berlin mitverantwortet werde, schreibt der Bundesjustizminister.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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