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DGB: Bundesregierung missachtet demokratische Gepflogenheiten bei Gesetzgebungsverfahren

Archivmeldung vom 23.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat der Bundesregierung wegen mangelnder Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Anschreiben zur Stellungnahme des DGB zum Pkw-Mautgesetz. Es würden "zum wiederholten Mal demokratische Gepflogenheiten missachtet", heißt es laut "Handelsblatt" in dem Schreiben.

Seitens der Regierung sei offenkundig das "Interesse am politischen Diskurs begrenzt", schreibt der DGB. Die Gewerkschaft wirft die Frage auf, "ob Gesetzgebungsverfahren ohne angemessene Beteiligungsfristen nicht einem Normenkontrollverfahren unterzogen werden sollten". Dann hätte das Bundesverfassungsgericht zu klären, in welcher Frist gesellschaftliche Gruppen an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen sind.

Verbände und Gewerkschaften hatten am Abend des 18. Januar den Gesetzentwurf zur Maut erhalten und sollten innerhalb von 24 Stunden ihre Stellungnahme abgeben. Parallel sei die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gelaufen, die dann ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen abgeschlossen worden sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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