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Zeitung: Geplante Steuervereinfachung steht vor dem Aus

Archivmeldung vom 04.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Auch dem letzten großen Steuervorhaben dieser Legislaturperiode droht das Aus. Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Bundesländer zur Vereinfachung des Steuerrechts abgelehnt, darunter auch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Dies geht aus einer Stellungnahme des Kabinetts hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Die Länder hatten über die Parteigrenzen hinweg elf Vorschläge erarbeitet, die den Umgang mit dem Steuerrecht sowohl für die Verwaltung als auch für den Steuerzahler erleichtern sollten. Darunter fiel auch eine Anhebung des Pauschbetrages auf 130 Euro von derzeit 1.130 Euro. Das hätte eine Steuererleichterung von 630 Millionen Euro erbracht. Nach Schätzungen der Länder würden von der Regelung zusätzlich etwa eine Million Steuerzahler profitieren, weil sie für ihre Steuererklärung keine Quittungen mehr vorlegen müssten.

In der bereits Mitte Januar beschlossenen Stellungnahme bezeichnet die Bundesregierung die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags als zu teuer. Das Vorhaben stehe in keinem Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung. "Es steht zudem im Widerspruch zu der generellen Haltung der meisten Länder, Maßnahmen, die zu Steuermindereinnahmen führen, aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen."

Insgesamt entstünden durch das Gesetz jedoch keine Steuerausfälle. Die Länder rechnen sogar mit Mehreinnahmen von 170 Millionen Euro im Jahr. Neben der Anhebung des Pauschbetrages sollte die Angabe eines Arbeitszimmers vereinfacht und pauschaliert werden. Auch Pflegeleistungen sollten künftig einfacher nachgewiesen werden können. Höhere Einnahmen entstehen aus einer geänderten Regelung bei der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und der Besteuerung der Prämien an Wagniskapitalgeber ("Carried Interest").

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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