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Spahn klagt nicht mehr: Berichte über seinen Immobilienkauf gestattet

Archivmeldung vom 19.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Immer wieder ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn juristisch gegen Berichte über seinen Immobilienkauf vorgegangen. Doch jetzt macht der CDU-Politiker einen Rückzieher. Über den Kaufpreis von Spahns Berliner Villa – über vier Millionen Euro – darf nun berichtet werden, wie das russische online Magazin „SNA News“ schreibt.

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Im vergangenen Jahr hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zusammen mit seinem Ehepartner Daniel Funke eine Villa in Berlin gekauft. Gegen Medienberichte über den Kauf des Hauses wehrte sich Spahn immer wieder – vor allem wegen des Kaufpreises.

Spahns Anwälte erklären „Rechteverzicht“

Problematisch wurde der Millionendeal auch durch die Finanzierung: Wie der „Spiegel“ berichtet, wurde der Löwenanteil der Kredite für den Kauf des Berliner Anwesens offenbar ausgerechnet durch die Sparkasse Westmünsterland beigesteuert. Dort saß Spahn, der örtliche Bundestagsabgeordnete, von 2009 bis 2015 im Verwaltungsrat.

Der CDU-Politiker will nun nicht mehr gegen Medien vorgehen, die den exakten Kaufpreis der Villa nennen. Das berichtete zuerst die Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“. Die Kaufsumme von 4,125 Millionen Euro darf nun genannt werden, Spahns Anwälte erklärten den „Rechteverzicht“.

Medien dürfen nun offiziell und ohne Befürchten juristischer Konsequenzen über den Kaufpreis der Millionen-Villa des CDU-Politikers berichten. Ganz freiwillig sei der Rückzieher aber wohl nicht passiert, wie es heißt. Offenbar hätte Spahn vor dem Landesgericht Hamburg nur wenig Chancen gehabt. Ob das Hanseatische Oberlandesgericht sich mit Spahns Klagen überhaupt beschäftigt hätte, gilt als fraglich.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass Spahn auch noch zwei weitere Wohnungen besitzt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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