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Verfahren gegen Hürland-Büning wird eingestellt

Archivmeldung vom 18.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe wegen schweren Betrugs, Falschaussage und Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagte CDU-Politikerin Agnes Hürland-Büning muss keine Verurteilung mehr fürchten.

Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen die frühere Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium und Industrielobbyistin "wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten" endgültig eingestellt. Dies berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer Montagsausgabe. "Eine gerichtliche Verhandlung wäre für die Angeklagte in ihrem gegenwärtigen Zustand lebensbedrohlich", sagte eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf der WAZ. Nach einem neuen medizinischen Gutachten sei die inzwischen 82 Jahre alte Dorstenerin "aktuell und in Zukunft keinesfalls auch nur zeitweise fähig und in der Lage, unter kalkulierbarem Risiko an einer gerichtlichen Verhandlung teilzunehmen". Wegen ihrer besonders zupackenden Art hatte Hürland sich im Ministerium den Spitznamen "Mutter Courage von der Hardthöhe" erworben. Als nach ihrem Abschied aus dem Ministerium bekannt wurde, sie habe für nach Angaben der Staatsanwaltschaft "wertlose Beratung" Millionenbeträge von Thyssen (Waffen), Elf Aquitaine (Öl) und E-Plus (Telekommunikation) erhalten, taufte die Boulevardpresse sie in "Frau Raffzahn" um. Hürland-Büning, 1987 von Helmut Kohl ins Ministerium geholt, soll sowohl in die Leuna-Affäre (Schmiergeldzahlungen von Elf Aquitaine zum Erwerb der ostdeutschen Leuna-Raffinerie) als auch in die CDU-Spendenaffäre (illegale Parteispenden auf schwarzen Konten) verstrickt gewesen sein. Vor fünf Jahren hatte die Staatsanwaltschaft deshalb Anklage gegen die langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete erhoben. Damals war der Prozess zunächst "wegen vorläufiger Verhandlungsunfähigkeit" vertagt worden. Hürland ist nach Angaben von Bekannten zwar geistig äußerst rege, körperlich aber unter anderem durch Herzprobleme angeschlagen. Dass die Akte Hürland am Landgericht Düsseldorf nun endgültig geschlossen bleibt, dürfte in Kreisen von Wirtschaft und Politik mit Erleichterung aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben einer Sprecherin auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung verzichtet.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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