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Regierung regelt Notfallplan für staatliche Lebensmittelversorgung gesetzlich neu

Archivmeldung vom 30.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für den Fall einer Versorgungskrise einen neuen gesetzlichen Notfallplan für eine staatliche Lebensmittelversorgung vorgelegt. Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt, am Mittwoch im Kabinett verabschieden.

Dem Entwurf zufolge kann das Ministerium im Fall einer Versorgungskrise - hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle - künftig vorschreiben, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden dürfen. So soll beispielsweise bei einem flächendeckenden Stromausfall die Versorgung einzelner Filialen mit Notstromaggregaten gewährleistet bleiben. Um Plünderungen zu vermeiden, sieht das Gesetz außerdem die Möglichkeit vor, die Abgabe von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht zu stellen. Wucherpreise sollen dem Entwurf zufolge durch feste Abgabemengen oder Festpreise vermieden werden. Zudem sollen Lebensmittelhändler verpflichtet werden können, die bisher nur geringen Mengen vorgeschriebener Vorräte aufstocken zu müssen. Dauert eine Versorgungskrise über Wochen an, könnten Betriebe außerdem verpflichtet werden, Mehl oder Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken ist ein solcher staatlicher Eingriff denkbar. Bei Enteignungen sieht der Gesetzentwurf eine Entschädigung der Betriebe vor.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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