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BAMF-Chef hält Flüchtlingsobergrenze für angemessen

Archivmeldung vom 13.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, warnt vor der Überlastung der Integrationsfähigkeit Deutschlands und hält die von der Bundesregierung vereinbarte Flüchtlingsobergrenze für richtig. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" sagte Sommer, es gebe "eine Grenze, bis zu der ein Staat noch integrieren kann.

Und dieser Frage müssen wir uns stellen. Die von Innenminister Horst Seehofer genannte Zahl von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich kann ich durchaus unterschreiben." Sommer betonte, es sei "politisch legitim zu sagen, ab einer bestimmten Menge darf mit Blick auf die Integrationsfähigkeit das Interesse des eigenen Staates Vorrang haben. Und die Zahl der Asylbewerber muss zu bewältigen sein." "Focus": BAMF muss bis 2022 rund 700.000 Widersprüche prüfen Sommer: Müssen Prüffrist verlängern Berlin.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss bis 2022 Hunderttausende Widersprüche gegen Asylbescheide prüfen. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" erklärte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer: "Zurzeit haben wir noch an den Folgen von 2015 zu arbeiten. Die hohe Zahl der Widerrufsverfahren fordert viel von unseren Kapazitäten. Das Recht zwingt uns zur regelmäßigen Überprüfung unserer Entscheidungen. Die gesetzliche Dreijahresfrist führt dazu, dass in den nächsten drei Jahren rund 700.000 Widerrufe zu prüfen sind." Sommer sprach sich deshalb dafür aus, die Frist zu verlängern. Zugleich sagte der BAMF-Chef dem "Focus", er sei zuversichtlich, dass seine Behörde innerhalb der nächsten vier Jahre die große Zahl der Widerrufe bewältigen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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