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Liebing: Kommunen brauchen bei Flüchtlingsunterbringung dringend Unterstützung

Archivmeldung vom 22.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ingbert Liebing (2013)
Ingbert Liebing (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am heutigen Dienstag erneut mit den Auswirkungen der aktuellen Asyl- und Flüchtlingslage auf die Kommunen befasst. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben über das Gespräch mit der Bundeskanzlerin am gestrigen Abend berichtet.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing: "Die Kommunen haben bislang einen gewaltigen Kraftakt geleistet, um zur Willkommenskultur in Deutschland beizutragen - und sie tun dies weiterhin, obwohl sie an der Grenze ihrer Belastbarkeit stehen. Hierfür gebührt den Kommunen und dem vor allem ehrenamtlich getragenen Engagement vor Ort große Anerkennung. Es gebührt auch den Verantwortlichen in den Rathäusern Dank und Anerkennung dafür, dass sie bislang den Spagat schaffen zwischen der Bewältigung der regulären Alltagsaufgaben und der Unterbringung und Betreuung einer noch nie dagewesenen Zahl an Flüchtlingen.

Bei dieser Aufgabe brauchen die Kommunen dringend Hilfe und Unterstützung: Das Asylverfahren muss deutlich beschleunigt und der Rechtsweg verkürzt werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn abgelehnte Asylbewerber von den dafür zuständigen Bundesländern auch konsequent abgeschoben werden. Allein ein schnellerer Asylbescheid hilft nicht, wenn abgelehnte Asylbewerber dennoch im Lande bleiben.

Die Absicht, die Südbalkanstaaten Kosovo, Montenegro und Albanien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen, muss zügig umgesetzt werden. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens müssen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Das entlastet die Kommunen und verhindert gleichzeitig, dass bei den Flüchtlingen falsche Hoffnungen geweckt werden. Die schnelle und konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen wiederum schafft auch die erforderlichen Kapazitäten, um denen zu helfen, die unsere Hilfe tatsächlich dringend benötigen.

Zudem müssen die vom Bund zugesagten zusätzlichen Finanzhilfen in Höhe von rund drei Milliarden Euro tatsächlich bei den Kommunen ankommen, die die finanziellen Lasten für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber tragen. Hier erwarten wir bei den künftigen Hilfen ein Höchstmaß an Verbindlichkeit seitens der Länder.

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 6. September 2015 machen deutlich, dass sich der Bund künftig strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der steigenden Zahl der schutzbedürftigen Flüchtlinge entstehen, beteiligen wird. Jetzt sind die Länder gefordert, ihrer Verantwortung für die Kommunen nicht nur in Forderungen, sondern auch in verbindlichen Vereinbarungen zum Ausdruck zu bringen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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