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Steuerexperte Kirchhof will radikale Steuervereinfachung

Archivmeldung vom 21.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bierdeckel
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Von own work - Selbst gescannt - Motiv stammt von Petra Perle, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21992386

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat eine radikale Steuervereinfachung als eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Bundesregierung bezeichnet. "Der aktuellste Reform- und Vereinfachungsbedarf betrifft die Erbschaft- und Schenkungssteuer", schreibt der Steuerexperte in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Es sei geboten, "diese Steuer in einem schlichten Grundtatbestand – dem Empfang der Bereicherung und einem praktikablen Bewertungsverfahren zu vereinfachen".

In der Digitalisierung liege eine große Chance der Vereinfachung, schreibt Kirchhof. "Eine vereinfachte Einkommensteuer unterscheidet Einkommensarten nur noch für das Besteuerungsverfahren", schlägt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht vor. "Materiell werden die bisher sieben Einkunftsarten durch eine Einkunftsart ersetzt, weil jeder erzielte Euro dieselbe Leistungsfähigkeit vermittelt."

Alle Unternehmen würden einheitlich derselben Einkommensteuer unterworfen. Wer dem Gesetzgeber das Steuerrecht aus der Hand nehme, vom Steuerpflichtigen Gefolgschaft, nicht Verständnis erwarte, die Steuerberatung auf Programme statt auf Gesetze ausrichte, verfehle den Gesetzgebungsauftrag des Rechtsstaates, so Kirchhof.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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