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Paritätischer kritisiert neue Regelungen zum Ehrenamt

Archivmeldung vom 22.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband

Als völlig inakzeptabel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Bundesregierung, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als Einkommen voll auf den Hartz-IV-Regelsatz anzurechnen. Der Verband unterstützt die Forderungen der SPD und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die rechtliche Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern im Ehrenamt zu verhindern.

"Während das Engagement normalerweise durch einen steuerlichen Freibetrag von 2100 Euro honoriert wird, wird der Langzeitarbeitslose für seinen freiwilligen Einsatz im Sportverein oder als ehrenamtlicher Bürgermeister durch Kürzungen seines Regelsatzes bestraft. Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, würde die Zwei-Klassen-Gesellschaft auch im Ehrenamt Einzug halten", warnt Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

"Statt froh zu sein, wenn Hartz-IV-Empfänger sich trotz ihrer schwierigen Lage für unser Gemeinwesen engagieren, manifestiert die Bundesregierung Ausschluss und Ausgrenzung", so Jüttner. Es sei geradezu grotesk, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements die Bedingungen für das Ehrenamt verschlechtert würden.

Die jetzige Gesetzeslage ist nach Ansicht des Verbandes beizubehalten.

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband

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