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INITIATIVE VOLKSENTSCHEID reicht Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Archivmeldung vom 02.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Die unabhängige Bürgerinitiative INITIATIVE VOLKSENTSCHEID hat am 1. Dezember 2011 eine Verfassungsbeschwerde wegen der ungelösten Finanzkrise mit Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Initiative Volksentscheid haben über 350 Bürgerinnen und Bürger die gleiche Beschwerde erhoben.

Die Staatsverschuldung droht außer Kontrolle zu geraten, weil die Zinsbelastung für die Schulden der Vergangenheit die heutige Verschuldung in die Höhe treibt. Dieses gefährdet die Zukunft unserer Kinder und der künftigen Generationen. Deshalb hat die Initiative Volksentscheid beim Bundesinnenminister am 31.10.2011 einen Antrag (siehe www.initiative-volksentscheid.de) auf Durchführung einer bundesweiten Volksabstimmung nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz eingereicht, der abgelehnt wurde. Zu der folgenden Frage sollen sich die Bürgerinnen und Bürger schnellstens entscheiden können:

Wollen Sie, dass Deutschland sich das von ihm benötigte Geld zinslos selber erschafft, statt es von Privatbanken gegen Zins zu leihen?

Der Beklagte, der Bundesinnenminister, kann die Ablehnung der Volksabstimmungsfrage nicht damit begründen, dass die Frage zu unbedeutend im Verhältnis zum Aufwand einer Volksabstimmung ist oder es zu wenig Unterstützer gibt. Aus vielen kürzlich durchgeführten Meinungsumfragen ist allgemeinbekannt, dass etwa 80% der erwachsenen Deutschen Rettungsschirme = staatliche Zinszahlungen an Privatbanken ablehnen, so dass eine voraussichtlich bejahende Volksabstimmung für die BRD eine Einsparung von jährlich >40 Mia. € ergeben würde.

Nach der Ansicht der Bürgerinitiative bedarf es zu der Volksabstimmung keines gesonderten Ausführungsgesetzes, weil das Grundgesetz die Durchführung von Volksbefragungen und - abstimmungen nicht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt hat. Außerdem weisen die Beschwerdeführer ausdrücklich darauf hin, dass sie überhaupt nicht das Gesetzgebungsrecht des Bundestages nach Art. 73 GG in Frage stellen. Mit der Volksabstimmung sollen die Bürger/Innen schließlich nicht ein Gesetz erlassen, sondern nur eine Entscheidung in einer das ganze Volk betreffenden wichtigen Frage treffen. Selbstverständlich sollte das Gesetzt entsprechend dem Ergebnis der Volksabstimmung dann vom Bundestag gestaltet und erlassen werden.

Bei Interesse finden Sie den kompletten Verfassungsbeschwerdetext auf der Homepage der INITIATIVE VOLKSENTSCHEID www.initiative-volksentscheid.de. Hier können auch den kostenlosen Newsletter abonnieren.

Quelle: INITIATIVE VOLKSENTSCHEID

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