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AOK-Beitragssatzanhebungen nicht nachvollziehbar

Archivmeldung vom 15.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu den geplanten Beitragssatzanhebungen im AOK-System erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner MdB:

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD können die angekündigten Beitragssatzanhebungen bei mehreren AOKs nicht nachvollziehen. Die Koalitionsparteien haben mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Weichen für eine nachhaltige Entlastung der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt. Darüber hinaus haben wir uns auf weitere Entlastungen im Arzneimittelbereich für das Jahr 2006 und Folgejahre verständigt. Zu dem wird der Bundeszuschuss zu den Kosten für versicherungsfremde Leistungen noch einmal um 1,7 Mrd. EUR erhöht. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass einzelne AOKs ihre Beiträge um bis zu 0,8 Beitragssatzpunkte anheben.

Die Landesregierungen als zuständige Aufsichtsbehörden für die regionalen Krankenkassen sind aufgefordert, jede Beitragssatzerhöhung genau zu prüfen und notfalls die Genehmigung zu verweigern. Beitragssatzanhebungen können nur die Ultima Ratio sein, um der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu begegnen. Dies gilt vor allem dort, wo die offiziell gemeldeten Zahlen keine Begründung für eine Beitragssatzanhebung zulassen. Auch kann man die Politik nicht jahrelang mit der Behauptung hinhalten, man benötige die angesammelten Rücklagen für geplante Fusionen und könne deshalb die Beiträge nicht senken. Wenn es aber zum Schwur kommt, ist man zu diesen Fusionen nicht bereit. Schließlich geht es nicht an, dass Finanzhilfen an strukturschwache AOKs allein davon abhängig gemacht werden, dass diese Kassen einen signifikant höheren Beitrag erheben müssen als AOKs, die in den Hilfsfond einzahlen. Sanierungsauflagen, die solche Regelungen vorsehen, gehören auf den Prüfstand. Wir werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen.

Der Bundesgesetzgeber wird deshalb rasch eine erste Organisationsreform für die gesetzlichen Krankenkassen verabschieden, um das System transparenter und berechenbarer zu machen. Wir werden dabei die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verschärfung des Haftungsrechts, für ein besseres Controlling der Finanzen und für ein Frühwarnsystem für absehbare Finanzentwicklungen aufgreifen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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