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Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen

Archivmeldung vom 04.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Die schwarz-gelbe Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein von Vermögenden häufig genutztes Steuerschlupfloch schließen: Nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe so genannter "Cash-GmbHs" eingedämmt werden.

Dabei geht es um die Übertragung von hohen Geldsummen auf eine Firma allein zum Zweck der Steuervermeidung. Da Betriebsvermögen steuerlich begünstigt wird, müssen Betroffene auf das in eine "Cash-GmbH" übertragene Geldvermögen unter bestimmten Voraussetzungen bisher nur eine geringe oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor. Er soll noch im April in den Bundestag eingebracht werden.

Laut dem Entwurf für ein "Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" sollen die Finanzämter künftig definieren, wie hoch in einem Betrieb der Normalbestand an Finanzvermögen im Durchschnitt der letzten fünf Wirtschaftsjahre war. Beträge, die diesen Normalbestand übersteigen und dem Betrieb neu zugeführt wurden, sollen künftig der Erbschaftsteuer unterliegen. Dies "verhindert Gestaltungen durch das kurzfristige Einlegen oder Einbringen solcher Wirtschaftsgüter, die nur den Zweck verfolgen, hierfür Befreiungen in Anspruch zu nehmen", heißt es in dem Entwurf. Allerdings soll diese Neuregelung nur für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gelten.

Die Koalition hat in dem Entwurf weitere acht Regelungen zur Steuervereinfachung gebündelt, die nach dem Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 im Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat im Herbst liegen geblieben waren. Dazu gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmen. Rechnungen, Jahresabschlüsse und andere Unterlagen sollen Betriebe rückwirkend zum 1. Januar 2013 nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahren müssen. Ab 2015 verkürzt sich die Frist laut Gesetzentwurf auf sieben Jahre. Zudem sollen Lohnsteuerpflichtige Freibeträge etwa für erhöhte Werbungskosten künftig nicht mehr jedes Jahr neu beantragen müssen. Künftig sollen die Freibeträge für zwei Jahre gelten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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