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Maas will Straftätern Führerschein entziehen

Archivmeldung vom 06.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite 1. Nachname 2. Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum 4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt) 4c. ausstellende Behörde 5. Führerscheinnummer 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklasse(n)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Straftäter müssen damit rechnen, dass ihnen die Gerichte als Sanktion den Führerschein entziehen, etwa wenn sie in großem Stil Steuern hinterzogen haben.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, noch in diesem Jahr vorlegen. In einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte Maas: "Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen." Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden. Darüber hinaus will Maas mit einem Tabu brechen und in deutschen Gerichtssälen Kameras zulassen.

Maas: "Wir wollen Kameras erlauben, allerdings nur an den obersten Bundesgerichten und nur für die Urteilsverkündung." Ob gefilmt werden darf, soll dann in der Hoheit des jeweiligen Gerichts liegen. Der Minister will außerdem vorschlagen, "dass in Verfahren von historischer Bedeutung die gesamte Verhandlung audiovisuell dokumentiert werden kann".

Zudem will Maas künftig ermöglichen, Verhandlungen von hohem öffentlichen Interesse, wie etwa den NSU-Prozess in München, in Nebenräume zu übertragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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