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Die Links-Fraktion im niedersächsischen Landtag droht Innenminister Schünemann mit einer Zivilklage

Archivmeldung vom 22.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Links-Fraktion im Niedersächsischen Landtag will Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gerichtlich verbieten lassen, dass er noch einmal wörtlich aus Polizeiakten zitiert.

"Wir haben den Minister aufgefordert, eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Er muss sich verpflichten, ein solches rechtswidriges Verhalten nicht noch mal an den Tag zu legen", sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Hans-Henning Adler, dem Bremer Weser-Kurier (Montagausgabe). Sollte sich Schünemann weigern, werde man vor Gericht ziehen. "Dann kriegt er eine Zivilklage an den Hals." Der Innenminister hatte in der Landtagssitzung nach der Schülerdemonstration im September wörtlich aus einem Polizeibericht vorgelesen. Darin ging es um einen Vorfall, bei dem der Linken-Abgeordnete Patrick Humke-Focks während der Proteste innerhalb der Bannmeile einem Polizisten auf den Arm geschlagen haben soll. Nach Ansicht der Linken hat Schünemann damit gegen den Paragrafen 353 d des Strafgesetzbuches verstoßen, wonach das Zitieren von amtlichen Schriftstücken verboten ist.

Quelle: Weser-Kurier

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