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Unionsfraktionsvize für Beschwerdeprüfung gegen AfD-Urteil

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2017)
Thorsten Frei (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat sich Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dafür ausgesprochen, eine Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen. Bei der Frage der öffentlichen Bekanntgabe eines Prüffalls habe das Gericht eine andere Bewertung vorgenommen als das Bundesamt für Verfassungsschutz, sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag auf einen Eilantrag der AfD hin entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf. Frei sei aber der Meinung, dass "das Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt überzeugende Argumente für die Veröffentlichung hat". Deshalb halte er eine Beschwerde für "angezeigt". Klar sei: "Eine inhaltliche Bewertung, ob die Positionen der AfD verfassungswidrig sind, wurde nicht vorgenommen", so der CDU-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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