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Große Koalition einigt sich auf Verbot der Hamas-Flagge

Archivmeldung vom 21.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Flagge der Hamas, eine Kalligrafie der Schahāda vor grünem Hintergrund.
Die Flagge der Hamas, eine Kalligrafie der Schahāda vor grünem Hintergrund.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Regierungsfraktionen haben sich auf ein Verbot der Hamas-Flagge geeinigt. "Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Fahnen von Terrororganisationen geschwenkt werden", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der "Welt am Sonntag".

Der Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen von Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen. "Es freut mich sehr, dass die SPD sich unserer Initiative angeschlossen hat", so Frei. Damit sende man auch ein klares Zeichen an die jüdischen Bürger. Durch eine Ergänzung des Paragrafen 86 im Strafgesetzbuch sollen beim dort geregelten Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln neben verfassungswidrigen Organisationen auch solche berücksichtigt werden, die auf der EU-Terrorliste geführt werden. Unter anderem die Hamas und auch die linksextreme Palästinenserorganisation PFLP, die ebenfalls Unterstützer in Deutschland hat, stehen auf dieser Sanktionsliste.

Zuvor hatte es verfassungsrechtliche Bedenken im Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) gegeben, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf einen Brief der Ministerin vom 7. Juni an ihren Kabinettskollegen und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Darin hieß es zum Vorschlag aus der Unionsfraktion: "Nach erster Einschätzung halte ich den dort gewählten konkreten Ansatz für überarbeitungsbedürftig, aus Respekt vor dem Parlament habe ich um Prüfung in meinem Haus gebeten, ob ggf. eine modifizierte Variante dieses Vorschlags denkbar wäre". Die SPD-Fraktion verwies anschließend auf verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung. "Die angestrebte Lösung im StGB wirft eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf", hatte noch am Mittwoch ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der "Welt am Sonntag" mitgeteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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