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SPD-Grundrente: Finanzminister glaubt an Zustimmung der Union

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz, 2016
Olaf Scholz, 2016

Foto: Frank Schwichtenberg
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geht davon aus, dass die SPD ihr Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung in der großen Koalition durchsetzen kann. "Die Mütterrente hat mehr gekostet als das, was wir für die Grundrente brauchen", sagte Scholz am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner".

"Und deshalb ist es sehr plausibel, dass wir das schaffen können." Der Vizekanzler sagte weiter: "Ich glaube, der Vorschlag ist so gut – was man ja daran merkt, dass 80 Prozent der Deutschen ihn auch richtig finden –, dass unser Koalitionspartner sich am Ende überzeugen lässt." Der Frage nach dem genauen Budget für die SPD-Vorstöße einer Grundrente und eines Bürgergeldes anstelle von Hartz IV wich Scholz in der Sendung mehrfach aus. Mit Blick auf das Bürgergeld sagte Scholz lediglich: "Es wird nicht so viel kosten, wie einige jetzt denken." Er wolle keine Zahl nennen, "weil ich glaube, das muss man dann an der konkreten Reform durchrechnen ". An einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden will der Finanzminister trotz der schwächelnden Konjunktur auf jeden Fall festhalten. "Wir haben genug Möglichkeiten, wenn wir die richtigen Prioritäten setzen, die Dinge, die uns wichtig sind, zu finanzieren."

Der Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, plädierte unterdessen für eine Abkehr vom strikten Sparkurs zugunsten von konjunkturfördernden Investitionen. "Man soll nicht in einen Abschwung hineinsparen", mahnte der Wirtschaftsforscher. "Sollte es jetzt einen Abschwung geben, dann gibt es ja Möglichkeiten, dass man auch Schulden aufnimmt. Und das sollte man dann auch tun." Dies sei auch rechtlich "völlig in Ordnung, auch über die Schuldenschranke hinaus".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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