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Maas dringt auf Gesetz zur Gehälterbegrenzung von Personen im Angestelltenverhältnis

Archivmeldung vom 15.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Bundesjustizminister Heiko Maas hat erstmals konkrete Vorschläge zur Begrenzung von Managergehältern, also Personen im Angestelltenverhältnis, gemacht. "Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben für die Höhe von Managergehältern", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Das ist keine Frage des Neids, sondern der Gerechtigkeit."

Maas forderte "ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen der Vergütung von Vorständen und dem durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". Gleichzeitig forderte er weder eine Begrenzung von Gewinnausschüttungen für die Eigentümer von Unternehmen noch die Erhöhung von Löhnen für die einfacheren Angestellten.

Außerdem sollten Quoten festgelegt werden zwischen Grundgehalt und Boni. Diese sollten gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften ermittelt werden. Darüber hinaus brachte Maas eine gesetzliche Regelung ins Gespräch, wonach "variable Vergütungen bei Schlechtleistung oder sogar regelwidrigem Verhalten einbehalten oder nach Auszahlung zurückgefordert werden können".

Gegen gesetzliche Vorgaben habe sich die Union innerhalb der Regierung bislang immer gesperrt, kritisierte Maas. Er unterstütze daher die SPD-Bundestagsfraktion, die im März einen Gesetzentwurf zu Managergehältern vorlegen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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