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Bundesrechnungshof fordert Neuverhandlung der Fehmarnbeltquerung

Archivmeldung vom 13.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Die Feste Fehmarnbelt-Querung (grün) und die alternative Rostock-Gedser-Querung (orange). Bild: Casper / de.wikipedia.org
Die Feste Fehmarnbelt-Querung (grün) und die alternative Rostock-Gedser-Querung (orange). Bild: Casper / de.wikipedia.org

Der Bundesrechnungshof fordert, dass der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark über die Fehmarnbeltquerung neu verhandelt wird. Laut eines Berichts des NDR-Politikmagazins "Panorama 3" moniert der Rechnungshof in einem bislang unveröffentlichten Bericht die Kostensteigerung von rund 800 Millionen auf bis zu 2,2 Milliarden Euro.

Angesichts der noch nicht abgeschlossenen Planung des Projekts könne davon ausgegangen werden, dass es sich bei den genannten Kosten um Mindestangaben handle. Unklar sei außerdem, welche Auswirkungen die Verzögerung der Fertigstellung haben werde. Der Rechnungshof geht nach laut "Panorama 3" davon aus, dass die Kostenschätzung erheblich überschritten werde. Außerdem sei zu hinterfragen, ob die Anzahl der Züge angesichts der neuen Trasse gleich bleiben werde. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrechnungshof das Bundesverkehrsministerium dazu auf, rechtlich zu prüfen, ob der Staatsvertrag mit Dänemark neu verhandelt werden kann.

Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark wurde im Jahr 2009 geschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die dänische Seite die Kosten der Querung übernimmt, Deutschland lediglich die Kosten der Hinterlandanbindung. Die Planung der Straßen und Schienentrassen erwies sich jedoch als schwierig, weil es bei Anwohnern in der Region Proteste gab. Durch die erforderliche Neuplanung sind die Kosten der Hinterlandanbindung deutlich gestiegen.

Im Staatsvertrag ist geregelt, dass Deutschland und Dänemark die Lage "aufs Neue erörtern" werden, wenn sich die Voraussetzungen für das Projekt "deutlich anders entwickeln als angenommen". Der Bundesrechnungshof hält es deshalb für angebracht, den Staatsvertrag neu zu verhandeln. Mit dem Bericht des Bundesrechnungshofes wird sich Ende März der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages befassen. Das Bundesverkehrsministerium hat auf Nachfrage von "Panorama 3" bisher nicht reagiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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